Teilnahmebedingungen
Allgemein
Vermarktungsrechte
Die Vermarktung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich über den Veranstalter. Jeder Teilnehmer tritt im Vorfeld durch seine Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung alle Bild- und Vermarktungsrechte an den Veranstalter ab.
Händler & Handwerker
Für den Händler- und Handwerkermarkt stehen Stromanschlüsse zur Verfügung. Es sollte allerdings nur in wirklich notwendigen Fällen davon Gebrauch gemacht werden. Der Veranstalter behält sich vor bei zu großer Nachfrage gegebenenfalls diverse Strombedarfe zu reduzieren.
Soldaten-Gruppen und Einzellpersonen
Feldlager
Der Darstellungszeitraum ist die Zeit um 1634. Die Darsteller müssen dementsprechend angepasst und korrekt gewandet sein. Andere Zeitepochen, Fantasiegewandungen oder ähnliches sind nicht zugelassen.
Wichtig: Es gibt keinen Stromanschluss für das Feldlager.
Moderne Gegenstände wie Glasflaschen, Kunststoffgegenstände, Getränkedosen, Tetrapack, Armbanduhren, moderner Schmuck usw. sind nur innerhalb der Zelte, also nicht öffentlich sichtbar, zu benutzen um den Gesamteindruck eines authentischen Feldlagers nicht zu stören.
Das Rauchen von Zigaretten ist nur an nicht einsehbaren Stellen (innerhalb der Zelte, hinter einem Zelt usw.) gestattet, das Rauchen von historisch korrekten Pfeifen hingegen ist erlaubt.
Vor und während den Kampfaktionen gilt ein generelles Alkoholverbot.
Es wird ein Feldlager geben, welche sich nach militärisch hierarchischen Strukturen organisieren wird. Das Feldlager wird nach historischen Vorgaben organisiert und aufgebaut. So muss das Lager seine Regiments- und Fähnleinsämter besetzen. Diese Besetzung wird bei der Feldmusterung festgelegt.
Das Lager kann von den Besuchern 3-4 mal täglich unter Führung sachkundiger Personen besichtigt werden. Ansonsten bleibt das Lager für Besucher Tabu.
An das Feldlager werden sich ein historischer Händler- und Handwerkermarkt sowie die Bewirtung für Besucher anschließen.
Zuwiderhandlungen können den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.
Feuerwaffen
Schusswaffenträger und Kanoniere haben eine gültige Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz im Original vorzulegen. Die Waffen müssen eine behördliche Genehmigung und einen gültigen Beschussstempel aufweisen.
Vor und während den Schießaktionen gilt absolutes Alkoholverbot.
Zuwiderhandlungen können den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.
Reiterei
Bedarfe an Stroh, Heu, Futtermittel usw. müssen mitgebracht werden.
Bei Fragen bitte Rücksprache mit dem Veranstalter.
Gastronomie
Für die Gastronomiebetriebe stehen Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse zur Verfügung.
Es bestehen Verträge mit Brauereien. Somit müssen alle Getränke über diese Brauereien bezogen werden.
Spirituosen und Wein können frei gewählt werden. Bei Fragen bitte Rücksprache mit dem Veranstalter.
Musik & Gaukler
Es wird keine Bühnen geben. Die Aufführungen, Darbietungen usw. sollen im gesamten Veranstaltungsbereich durchgeführt werden. Bei Fragen bitte Rücksprache mit dem Veranstalter.